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Barrierefreie Website: Was das BFSG 2025 wirklich verlangt

Veröffentlicht 16.09.2026 · aktualisiert 08.09.2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit 28. Juni 2025 und verpflichtet fast alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, ihre Websites, Apps und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. € Jahresumsatz) sind für Dienstleistungen ausgenommen. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, in der Praxis die WCAG 2.1 Level AA.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die für Verbraucher bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten: Online-Shops, Bankwesen, Personenverkehr, E-Books, Telekommunikation und einige weitere. Rein geschäftliche B2B-Angebote sind nicht direkt betroffen, aber wer mischt (etwa ein Shop, der auch an Privatpersonen verkauft), ist es.

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen — nicht aber bei Produkten. Und Vorsicht: „Kleinstunternehmen“ ist eng definiert und bezieht sich auf das anbietende Unternehmen, nicht auf die Zielgruppe.

Welche Anforderungen gelten konkret?

  • Wahrnehmbarkeit: Bilder mit Alternativtext, ausreichender Kontrast, Untertitel für Video.
  • Bedienbarkeit: Vollständige Tastaturbedienung, keine Zeitlimits ohne Möglichkeit zur Verlängerung, Fokusanzeige sichtbar.
  • Verständlichkeit: Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehlerhinweise mit Lösungsvorschlag.
  • Robustheit: Sauberer, semantischer Code, der von Screenreadern zuverlässig interpretiert wird.

Wie prüfen Sie Ihre Website?

Automatisierte Werkzeuge (Axe, Lighthouse, WAVE) finden rund 30 bis 40 Prozent der typischen Verstöße. Der Rest braucht manuelle Prüfung: Tastaturnavigation ohne Maus, Bedienung mit Screenreader (VoiceOver, NVDA), Kontrastmessung, Prüfung der Fokusreihenfolge.

Eine seriöse Prüfung kombiniert beide Wege — und ergibt einen priorisierten Maßnahmenkatalog. Reine Automatik-Berichte reichen weder rechtlich noch praktisch.

Was kostet die Umsetzung?

Bei einer Website mittlerer Größe (30 bis 60 Seiten, ein Formular, ein Kontaktbereich) liegt der Aufwand für eine BFSG-konforme Umsetzung meist zwischen 6.000 € und 18.000 € — deutlich mehr, wenn die technische Basis Probleme hat oder ein Shop mit vielen Interaktionen dazukommt.

Bei einem Relaunch fällt der Mehraufwand geringer aus, weil viele Anforderungen ohnehin Best Practices sind. Nachträgliches Umbauen ist regelmäßig teurer als saubere Neuentwicklung.

Was sind die häufigsten Fehler?

  • Formulare ohne Beschriftungen (Label), die Screenreader nicht vorlesen können.
  • Fehlermeldungen nur farblich (Rot) markiert, ohne Text oder Icon.
  • Grafische Buttons ohne Textalternative — der Screenreader sagt „Bild“.
  • Overlay-Werkzeuge, die vorgeben, per Klick barrierefrei zu machen — sie ersetzen keine echte Umsetzung und sind mehrfach abgemahnt worden.
Barrierefreiheit macht nicht die Website komplizierter — sie zwingt zu Klarheit.

Häufige Fragen

Ist meine reine B2B-Website betroffen?

Nein, wenn Sie ausschließlich Geschäftskunden ansprechen und keine Verbraucher-Angebote haben. Sobald Sie aber auch an Privatpersonen verkaufen, Termine bieten oder Formulare für Verbraucher anbieten, greift das BFSG — auch dann, wenn der Anteil klein ist.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?

Nein. Overlays, die per Skript nachträglich „Zugänglichkeit“ aktivieren, ersetzen keine strukturell barrierefreie Umsetzung. Mehrere haben bereits Abmahnungen und Klagen verursacht. Verlassen Sie sich darauf nicht — im schlimmsten Fall haften Sie doppelt.

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder bis 100.000 €, Untersagung der Dienstleistung durch die Marktüberwachungsbehörde und Abmahnungen durch Verbände. In der Praxis geht es zunächst um Nachbesserung mit Fristsetzung — aber die Aufmerksamkeit für das Thema wächst.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Für eine mittlere Unternehmenswebsite realistisch acht bis zwölf Wochen: eine Woche Prüfung, vier bis sechs Wochen Umsetzung, zwei bis drei Wochen Nachtest. Bei einem Relaunch integriert man die Anforderungen ohne nennenswerten Mehraufwand in den Projektzeitplan.

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